Widerruf, Garantie, Gewährleistung: Was gilt bei Online-Käufen?

14 Tage Widerruf, zwei Jahre Gewährleistung, freiwillige Garantie: Was bei Online-Käufen gilt, wer die Rücksendung zahlt und was du bei einem Mangel tun kannst.

Inhalt
  1. Widerruf: 14 Tage bei Käufen im Internet
  2. Rückzahlung, Rücksendung und Wertersatz
  3. Wann es kein Widerrufsrecht gibt
  4. Gewährleistung: Rechte bei Mängeln
  5. Garantie: ein freiwilliges Zusatzversprechen
  6. Praxis-Checkliste bei einem Mangel
  7. Häufig gestellte Fragen
  8. Quellen

Wer online kauft, hat zwei verschiedene Möglichkeiten, sich von einem Kauf zu lösen oder Hilfe zu bekommen: den Widerruf (du hast dich anders entschieden) und die Gewährleistung (die Ware hat einen Mangel). Dazu kommt die Garantie, ein freiwilliges Zusatzversprechen. Die drei Begriffe werden oft verwechselt. Dieser Artikel ordnet sie ein und verweist auf die jeweiligen Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Widerruf: 14 Tage bei Käufen im Internet#

Bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel wie Internet, E-Mail oder Telefon geschlossen werden (Fernabsatzverträge, § 312c BGB), hast du als Verbraucher ein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 1 BGB). Die Frist beträgt 14 Tage (§ 355 Abs. 2 BGB).

Wann beginnt die Frist? Bei einem normalen Kauf von Waren beginnt sie, sobald du oder ein von dir benannter Dritter, der nicht Frachtführer ist, die Ware erhalten hat (§ 356 Abs. 2 Nr. 1 a BGB). Hast du mehrere Waren in einer Bestellung bestellt und sie werden getrennt geliefert, beginnt die Frist erst mit dem Erhalt der letzten Ware. Sie beginnt außerdem nicht, bevor der Händler dich ordnungsgemäß über dein Widerrufsrecht unterrichtet hat (§ 356 Abs. 3 BGB). Spätestens erlischt das Recht zwölf Monate und 14 Tage nach dem maßgeblichen Zeitpunkt (§ 356 Abs. 4 BGB).

Wie widerrufst du? Du erklärst den Widerruf gegenüber dem Händler. Aus der Erklärung muss dein Entschluss eindeutig hervorgehen, eine Begründung ist nicht nötig. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung (§ 355 Abs. 1 BGB). Der Händler kann ein Widerrufsformular anbieten, das du nutzen kannst, aber nicht musst.

Tipp

Widerrufe nachweisbar, zum Beispiel per E-Mail mit Datum, und bewahre die Bestätigung auf. Nenne Bestellnummer und Artikel eindeutig.

Rückzahlung, Rücksendung und Wertersatz#

  • Rückzahlung: Der Händler muss die empfangenen Leistungen spätestens nach 14 Tagen zurückzahlen (§ 357 Abs. 1 BGB). Er muss auch die Kosten der Hinsendung erstatten, außer du hast dich für eine teurere Lieferart als die günstigste Standardlieferung entschieden (§ 357 Abs. 2 BGB). Die Rückzahlung erfolgt mit dem Zahlungsmittel, das du genutzt hast (§ 357 Abs. 3 BGB).
  • Zurückbehaltungsrecht: Bei einem Kauf von Waren darf der Händler die Rückzahlung verweigern, bis er die Ware zurückerhalten hat oder du nachweist, dass du sie abgesandt hast (§ 357 Abs. 4 BGB). Hat der Händler angeboten, die Ware abzuholen, gilt das nicht.
  • Rücksendekosten: Grundsätzlich trägst du als Verbraucher die unmittelbaren Kosten der Rücksendung, wenn der Händler dich darüber unterrichtet hat. Das gilt nicht, wenn der Händler sich bereit erklärt hat, diese Kosten zu tragen (§ 357 Abs. 5 BGB). Prüfe also vor dem Kauf die Angaben des Händlers.
  • Wertersatz: Hast du die Ware auf eine Weise genutzt, die zur Prüfung von Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise nicht notwendig war, kann der Händler für den Wertverlust Wertersatz verlangen, sofern er dich über dein Widerrufsrecht unterrichtet hat (§ 357a Abs. 1 BGB). Ausprobieren, wie du es im Laden tun würdest, ist also erlaubt.

Wann es kein Widerrufsrecht gibt#

Es gibt Ausnahmen. Nach § 312g Abs. 2 BGB besteht das Widerrufsrecht, soweit nichts anderes vereinbart ist, zum Beispiel nicht bei:

  • Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung deine individuelle Auswahl oder Bestimmung maßgeblich ist oder die eindeutig auf deine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind,
  • Waren, die schnell verderben können,
  • versiegelten Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
  • Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in versiegelter Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
  • Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten, mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.

Die vollständige Liste steht im Gesetz. Wenn du unsicher bist, frage vor dem Kauf nach.

Gewährleistung: Rechte bei Mängeln#

Die Gewährleistung ist ein gesetzliches Recht, das du gegenüber dem Verkäufer hast. Hat die Ware einen Mangel, kannst du nach § 437 BGB zunächst Nacherfüllung verlangen, später auch vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern und unter Umständen Schadensersatz fordern.

  • Nacherfüllung: Du kannst nach deiner Wahl die Beseitigung des Mangels (Reparatur) oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen (§ 439 Abs. 1 BGB). Der Verkäufer trägt die dafür erforderlichen Kosten wie Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (§ 439 Abs. 2 BGB). Er kann die gewählte Art verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist (§ 439 Abs. 4 BGB).
  • Dauer: Die Ansprüche verjähren bei Waren im Regelfall in zwei Jahren (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Die Frist beginnt mit der Ablieferung der Sache (§ 438 Abs. 2 BGB).
  • Beweislast: Zeigt sich innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein Mangel, wird vermutet, dass die Ware schon bei Übergabe mangelhaft war (§ 477 Abs. 1 BGB). Danach musst du den Mangel von Anfang an im Zweifel nachweisen.
  • Reparatur verlängert die Frist: Wird die Nacherfüllung durch Nachbesserung geleistet, verlängert sich die ursprüngliche Verjährungsfrist einmalig um zwölf Monate (§ 475e Abs. 5 BGB). Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass dies bei Käufen ab dem 31. Juli 2026 gilt, wenn du dich in den ersten zwei Jahren für die Reparatur entscheidest.

Hinweis

Beim Kauf von Privatpersonen und bei Gebrauchtwaren können abweichende Regeln gelten, zum Beispiel eine verkürzte Frist oder ein Ausschluss der Gewährleistung. Lies die Angaben im Angebot.

Garantie: ein freiwilliges Zusatzversprechen#

Die Garantie ist etwas anderes als die Gewährleistung. Sie ist ein freiwilliges Versprechen des Herstellers, Verkäufers oder eines Dritten, das zusätzlich zur gesetzlichen Mängelhaftung besteht (§ 443 BGB). Was sie umfasst, steht in den Garantiebedingungen: Dauer, betroffene Teile, Ablauf, manchmal auch Kosten. Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben daneben bestehen.

Verkäufer verweisen bei einem Mangel manchmal auf den Hersteller. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass du darauf bestehen kannst, dass sich der Verkäufer um die Mängelbeseitigung kümmert.

Seit dem 31. Juli 2026 gibt es für bestimmte Gerätegruppen außerdem ein Recht auf Reparatur gegenüber dem Hersteller, unter anderem für Fernseher, Monitore, Smartphones und Tablets. Die Verbraucherzentrale hat dazu eine Übersicht veröffentlicht, die Quelle findest du unten. Die Reparatur beim Hersteller ist nicht kostenlos. Die kostenlose Mängelbeseitigung bleibt Sache der Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer.

Praxis-Checkliste bei einem Mangel#

  1. Beweise sichern: Fotos, Videos, Fehlermeldungen, Datum des Auftretens.
  2. Unterlagen bereithalten: Rechnung, Bestellbestätigung, eventuelle Garantiebedingungen.
  3. Verkäufer kontaktieren: Schreibe nachweisbar und beschreibe den Mangel konkret.
  4. Nacherfüllung wählen: Reparatur oder Ersatzlieferung, so wie es dir passt.
  5. Fristen notieren: Setze dem Verkäufer eine angemessene Frist und halte Antworten schriftlich fest.
  6. Hilfe holen: Die Verbraucherzentralen bieten den Umtausch-Check mit Musterbriefen an.

Kaufst du in Aktionszeiten, hilft es, die Rückgabebedingungen schon vorher zu kennen: Black Friday, Cyber Monday und Singles Day 2026. Wie du ein Angebot bewertest, steht in Echte Rabatte erkennen.

Häufig gestellte Fragen#

Muss ich meinen Widerruf begründen?

Nein. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten (§ 355 Abs. 1 BGB). Er muss aber eindeutig erkennen lassen, dass du den Vertrag widerrufen willst.

Wer zahlt die Rücksendung?

Grundsätzlich du, wenn der Händler dich vorher darüber unterrichtet hat. Hat sich der Händler bereit erklärt, die Kosten zu tragen, trägt er sie (§ 357 Abs. 5 BGB). Achte auf die Angaben im Shop.

Darf ich die Ware ausprobieren?

Ja, soweit es zur Prüfung von Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise notwendig ist. Eine Nutzung darüber hinaus kann zu Wertersatz führen (§ 357a Abs. 1 BGB).

Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und richtet sich gegen den Verkäufer. Die Garantie ist ein freiwilliges Versprechen, dessen Bedingungen der Garantiegeber festlegt.

Kann der Verkäufer mich bei einem Mangel an den Hersteller verweisen?

Nach Darstellung der Verbraucherzentrale kannst du bei Gewährleistungsfällen darauf bestehen, dass sich der Verkäufer kümmert. Einen eventuell zusätzlichen Garantieanspruch gegen den Hersteller kannst du daneben nutzen.

Quellen#

Stand: 17. Oktober 2026